Verkehrsrecht

Der Begriff Verkehrsrecht erfasst umfasst sowohl Bereiche des öffentlichen Rechts (Verkehrsverstöße) als auch des Zivilrechts (Schadensmanagement nach Verkehrsunfall). 

Verstöße

Zu den Angelegenheiten des öffentlichen Rechts zählen das Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldsachen) und das Verkehrsstrafrecht.

Ordnungswidrigkeiten sind in der Regel mit Bußgeldern bedroht, darüber hinaus ist bei manchen Verstößen die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister (FAER), der so genannten Flensburger Punktekartei, vorgesehen. Außerdem kann in manchen Fällen ein Fahrverbot hinzutreten. Typische Bußgeldtatbestände sind das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit – Stichwort Temposünder -, der Rotlichtverstoß, die Benutzung des Handys während des Betriebs eines Fahrzeugs, der zu geringe Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug etc.

Zu den klassischen Verkehrsstraftaten zählen hingegen Delikte wie Unfallflucht bzw. Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), fahrlässige Körperverletzung, die Trunkenheitsfahrt, das Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln, Fahren ohne Führerschein, unerlaubte Straßenrennen und sogar Tötungsdelikte. Dabei drohen Geldstrafen, zum Teil sogar Haftstrafen und unter Umständen der Verlust bzw. Einzug des Führerscheins sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Bei der Verteidigung in Angelegenheiten des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts kann ich als Fachanwalt für Strafrecht auf jahrelange Erfahrung sowohl vor Gericht, als auch im Umgang mit den Ermittlungsbehörden zurückblicken und mein diesbezügliches Wissen für eine qualifizierte Beratung und mit der Zielsetzung erfolgreicher Verteidigung für Sie einsetzen.

Sowohl bei dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit also auch bei dem einer Verkehrsstraftat gilt übrigens die altbekannte Redewendung: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Sollten Sie Betroffener in einer solchen Angelegenheit sein, also in eine Verkehrskontrolle geraten bzw. einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, so lege ich Ihnen nahe, sich unverzüglich mit mir in Verbindung zu setzen und keine Angaben gegenüber der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden zu machen, dies insbesondere, da Ihnen als Betroffener stets ein Aussageverweigerungsrecht und Ihren nahen Verwandten ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.

Unfälle

Auch im Fall eines Verkehrsunfalls ist die Hinzuziehung anwaltlicher Hilfe bereits von Beginn an ratsam, dies nicht zuletzt, da – sofern der Unfallgegner auch der Unfallverursacher ist – in der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung für den Ersatz der Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme aufkommen muss. Dieser Bereich des Verkehrsrechts betrifft die Geltendmachung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, also das Schadensmanagement nach einem Verkehrsunfall. Als Anwalt betreibe ich dabei die Unfallschadensregulierung inklusive der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf materiellen und immateriellen Schadensersatz, also z. B. auf den Ersatz der Reparaturkosten (fiktiv oder real), Nutzungsausfall, merkantilen Minderwert Ihres Fahrzeugs, Gutachterkosten, Ersatz von Mietwagenkosten, Restwert, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden. Beim Schadensmanagement gilt es die mandantschaftlichen Interessen zunächst im außergerichtlichen Bereich zu vertreten und diese – sofern notwendig – auch gerichtlich durchzusetzen.

Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, so ist die Feststellung der Beteiligten Personen und Fahrzeugdaten von erheblicher Bedeutung für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ersatzansprüche. Die Polizei nimmt bei Unfällen die wichtigsten Daten in eine polizeiliche Unfallmitteilung auf. Lassen Sie sich davon möglichst noch am Unfallort eine Abschrift aushändigen. Vor der Beauftragung kostenpflichtiger Maßnahmen also zum Beispiel der Erteilung von Reparaturaufträgen, der Einholung eines Sachverständigengutachtens oder der Inanspruchnahme eines Mietwagens sollten Sie zunächst Kontakt zu mir aufnehmen. Gern berate ich Sie dann ausführlich hinsichtlich des weiteren Vorgehens, um so eine Ihren Interessen gerecht werdende Schadensabwicklung in die Wege leiten und das Schadensmanagement für Sie vornehmen zu können.